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Štátnicové otázky: Nemecký jazyk - štátnice

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Sozialpolitik des Staates

In Deutschland:
Soziales Netz - besteht aus zwei großen Teilen : Rentenversicherung und Krankenversicherung.
- soziale Leistungen haben folgende Prinzipien: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip.
Versicherungsprinzip: man zählt Beiträge und nach dem Versicherungsfall (z.B Krankheit) empfängt man Leistungen.
Versorgungsprinzip: aufgrund sonstigen Vorleistungen oder Opfern (z.B Kriegsopfer) kriegt man Leistungen.
Fürsorgeprinzip: kriegt jeder, der aufgrund seiner individuellen Situation als bedürftig gilt.

-Sozialversicherung besteht aus Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Diese sind alle gesetzlich.
Die Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgeld und werden zur Hälfte vom Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber getragen.

Rentenversicherung- der größte finanzielle Posten, sie gewährt im Fall Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, des Altes und des Todes (an die Hinterbliebenden). In Deutschland gibt es getrennte Systeme je nach dem Beruf.

Krankenversicherung- soll bei Krankheit dem Versicherten ermöglichen, ausreichende Hilfe bei Ärzten und Krankenhäusern die Heil-und Hilfmittel in Anspruch zu nehmen.
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