Einzelunternehmen
• Es gibt nur einen Geschäftsinhaber, der das gesamte benötigte Eigenkapital aufbringen muss
• Geschäftsinhaber haftet unbeschränkt (mit seinem Privatvermögen) für die Schulden des Unternehmens
• ist für die Geschäftsführung allein verantwortlich.
Gesellschaft bürgerlichen Recht (GesbR)
• gesetzlich geregelt in den § 1175 – 1216 ABGB
• Gründen 2 oder mehrere Personen
• Gesellschaft wird nicht ins Firmenbuch eingetragen
• Dauer der Gesellschaft und die Gewinnverteilung werden im Gesellschaftsvertrag geregelt
• Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch (für die gesamten Schulden der Gesellschaft)...