1. Wir haben alle vier Jahre Parlamentswahlen und bald darauf Selbstverwaltungswahlen (Kommunalwahlen).
2. Alle Volljährigen, die das Wahlrecht besitzen, also die an öffentlichen Angelegenheiten teilnehmen dürfen, sofern sie keine Vorstrafe haben.
3. Ja, voriges Jahr gab es Wahlen und da ich volljährig war, durfte ich an den Wahlen teilnehmen.
4. Man wird in eine Wählerliste aufgenommen, darüber wird man benachrichtigt. Dann muss man im Wahlbezirk erscheinen, sich ausweisen. Dort werden mehrere Listen übergeben, damit geht man in eine Wahlzelle und macht ein Kreuz bei der Partei oder bei dem Abgeordnetenkandidaten, die bzw. den man gern im Parlament sehen würde. Alle diese Papiere kommen dann in einen Umschlag, den man in die Wahlurne einwirft.