In der Landwirtschaft, im Garten- und Weinbau sowie in der Forstwirtschaft fallen neben Erzeugnissen, die einer Verwendung zugeführt werden, trotz Abfallvermeidung auch Abfälle zur Verwertung an, zumal auch viele „Reste“ als Abfälle eingestuft werden. Bei der Abfallentsorgung wird dabei unterschieden in Abfälle zur Verwertung, Abfälle zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftige Abfälle (zur Verwertung oder zur Beseitigung). Vorrangig soll die Entstehung von Abfällen vermieden und die Planung des Produktionsprozesses entsprechend gestaltet werden. Sofern dann noch Abfälle anfallen, kann es unter Umständen sogar sinnvoll oder möglich sein, diese als ein neues Produkt, etwa als Brennstoff, zu verwerten und somit das Abfallaufkommen zu vermindern.
Damit dem Ziel der Kreislaufwirtschaft auch entsprochen werden kann und möglichst viele Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können, ist eine möglichst konsequente Getrennthaltung der Abfälle schon am Anfallort anzustreben. Das bedeutet für viele Abfallerzeuger ein Umdenken bei ihrer bisherigen Abfallentsorgung und eine Neustrukturierung der Betriebsabläufe. Mit der positiven Folge, dass auch die Kosten für die Abfallentsorgung günstiger werden können, weil unvermischte Abfälle leichter verwertbar sind und keinen Sortieraufwand erfordern.