In Deutschland: Soziales Netz - besteht aus zwei großen Teilen : Rentenversicherung und Krankenversicherung. - soziale Leistungen haben folgende Prinzipien: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip. Versicherungsprinzip: man zählt Beiträge und nach dem Versicherungsfall (z.B Krankheit) empfängt man Leistungen. Versorgungsprinzip: aufgrund sonstigen Vorleistungen oder Opfern (z.B Kriegsopfer) kriegt man Leistungen. Fürsorgeprinzip: kriegt jeder, der aufgrund seiner individuellen Situation als bedürftig gilt.
-Sozialversicherung besteht aus Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Diese sind alle gesetzlich. Die Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgeld und werden zur Hälfte vom Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber getragen.
Rentenversicherung- der größte finanzielle Posten, sie gewährt im Fall Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, des Altes und des Todes (an die Hinterbliebenden). In Deutschland gibt es getrennte Systeme je nach dem Beruf.
Krankenversicherung- soll bei Krankheit dem Versicherten ermöglichen, ausreichende Hilfe bei Ärzten und Krankenhäusern die Heil-und Hilfmittel in Anspruch zu nehmen.