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Referát: Elektronische signaturen

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Aufgrund der rasanten Entwicklung im IT-Bereich und der ständig wachsenden Anzahl der Internetnutzer ist es erforderlich, auf diese Entwicklung auch rechtlich zu reagieren. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über elektronische Signaturen.
Durch die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen lassen sich Kosten senken sowie Fehlerquoten und Prozesslaufzeiten reduzieren. Dazu werden im Wesentlichen papiergebundene Schriftstücke zunehmend digitalisiert oder durch elektronische Dokumente ersetzt und Prozesse automatisiert. Da bei vielen konventionellen Abläufen - insbesondere auf Grund gesetzlicher Schriftformerfordernisse oder zur beweiskräftigen Dokumentation von Willenserklärungen - eigenhändige Unterschriften eingesetzt werden, muss diese auch bei elektronischen Prozessen adäquat abgebildet werden können. Daher kommt der elektronischen Signatur bei der digitalen Abwicklung von Geschäftsprozessen eine besondere Bedeutung zu.
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